Sie produzieren bei Sonnenschein bereits eigenen Solarstrom, aber die kleine Solaranlage läuft ohne Anmeldung? Wenn das Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist, kann eine Strafe die Folge sein, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund ums Thema Strafe, wenn Sie das Balkonkraftwerk nicht anmelden. Für einen kostenlosen Ratgeber und damit Sie keine wertvollen Informationen mehr verpassen, melden Sie sich gerne beim Solakon Newsletter an.
Wann muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Wenn Sie noch überlegen, ob Sie das Balkonkraftwerk anmelden oder nicht, raten wir Ihnen eindeutig dazu. Es ist Pflicht, dass Sie die Stecker-Solaranlage im Marktstammregister anmelden, sonst könnte eine Strafe drohen.
Sie haben nach der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks genau einen Monat Zeit, um die Anmeldung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur vorzunehmen.
Wenn Sie das ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt oder das Balkonkraftwerk mit 600 Watt ohne Anmeldung betreiben, kann es laut § 95 EnWG im Höchstfall zu einer Strafe von 50.000 Euro kommen.
☀️ Expertentipp: Übrigens dürfen in einem Haushalt zumindest theoretisch sogar mehrere Balkonkraftwerke betrieben werden. Es ist allerdings wichtig, die Leistungsgrenze von 800 Watt zu beachten, die nicht überschritten werden darf. Theoretisch wäre (wenn das beachtet wird) aber ein Balkonkraftwerk pro Stromkreislauf erlaubt.
Was passiert, wenn ich ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet habe?
Ganz gleich, ob Sie den Strom zu spät angemeldet haben oder eine andere Meldepflicht versäumen – eine Strafe aufgrund einer Ordnungswidrigkeit kann immer die Folge sein, wenn es um derartige Dinge geht.
Auch beim Balkonkraftwerk herrscht Meldepflicht. Wenn Sie das Balkonkraftwerk ohne Anmeldung laufen lassen, droht ein Bußgeld.
Zwar ist 50.000 Euro die Höchststrafe, aber in der Praxis sind die Strafen deutlich geringer. Dazu kommt, dass eine Strafverfolgung oft nur in Einzelfällen praktiziert wird. Dennoch ist es wichtig, die Anmeldung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, um keine Strafe zu riskieren.
Die Höhe der Maximalstrafe setzt sich übrigens aus dem Gedanken zusammen, dass eine Einspeisung das öffentliche Netz überlasten könnte. Um das zu verhindern, ist die Anmeldung im Register Pflicht, damit besser geplant werden kann.
- Wenn Sie demnach ein Balkonkraftwerk mit Solarpanale nutzen, die insgesamt 800 Watt Leistung haben, dann wären es acht Euro pro Monat Strafe.
- Ist das Balkonkraftwerk ein Jahr nicht angemeldet, dann wären es also 96 Euro pro Jahr.
In der Praxis wird diese Strafe aber selten ausgeführt oder auch die fehlende Anmeldung überhaupt entdeckt.
Dennoch sollten Sie es nicht riskieren und die Anmeldung ganz einfach schnell und einfach durchführen. Dafür finden Sie eine leichte Anleitung zum Thema Marktstammregister Balkonkraftwerk anmelden.
Versicherungsrisiken bei Nichtanmeldung
Wenn Sie das Balkonkraftwerk nicht anmelden, ist die mögliche Strafe aber nicht das einzige Problem. Ganz gleich, ob Sie eine Balkon-PV-Anlage nicht anmelden oder eine größere Solaranlage nicht angemeldet ist – im Ernstfall kann es teuer werden.
Wenn zum Beispiel durch einen Defekt in der Elektrik ein Schaden entsteht, springt die Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung ein. Im Falle einer fehlenden Anmeldung kann es sein, dass der Schadensfall überhaupt nicht gedeckt ist.
☀️ Expertenwarnung: Es kann im schlimmsten Fall sogar zu Schadensersatzansprüchen Dritter kommen, wenn ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist und einen Schaden verursacht.
Stromzähler-Problematik: Rückwärtszähler und ihre Tücken
Wenn die Stromzählerzahl nicht vorwärts (wie üblich), sondern rückwärts läuft, spricht man von einem rückwärts laufendem Zähler oder einem Zweirichtungszähler für das Balkonkraftwerk.
Das kann der Fall sein, wenn Sie mit einem Balkonkraftwerk mehr Strom erzeugen, als Sie selbst benötigen. Das bedeutet, dass der Überschuss ins Stromnetz eingespeist wird.
Wenn allerdings der Strom nicht angemeldet ist und Sie einen Stromzähler rückwärts nutzen, riskieren Sie eine Strafe. Diese Situation kann zu einer falschen Abrechnung führen, sodass eine Vertragsstrafe von bis zu 1.000 Euro folgen könnte.
Wer tatsächlich Strom einspeisen möchte, muss sich daher beim Netzbetreiber melden und das Vorhaben anmelden. Sinnvoller ist es aber, auf ein Balkonkraftwerk mit Speicher zu setzen, um den zu viel produzierten Strom ganz einfach später selbst zu nutzen. Finanziell lohnt sich die Einspeisung gegenüber einem eigenen Stromspeicher sonst nicht.
Wo muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Wenn Sie Ihre Balkon-Solaranlage anmelden möchten, finden Sie die Marktstammregister-Anmeldung einfach online. Sie legen sich zuerst bei der Bundesnetzagentur ein kostenloses Konto an und können danach Ihre Stromerzeugungsanlage registrieren.
Für die Anmeldung im Marktstammdatenregister werden nicht viele Daten benötigt. Die Anmeldung soll für eine noch breitere Nutzung von Balkonkraftwerken besonders einfach ausfallen. Sie müssen daher gerade mal ein paar wenige Daten (wie beispielsweise die Anzahl und die Leistung Ihrer Solarpanele) eintragen.
Damit erhält die Bundesnetzagentur in Deutschland auch einen Überblick über dezentrale Energieträger in Deutschland und deren Anzahl, aber auch Kapazitäten und Typologien. Das dient vor allem statistischen Zwecken und ermöglicht eine bessere Planung im Bereich Energieversorgung.
Fazit zu den Strafen für nicht angemeldete Balkonkraftwerke
Wenn Sie sich für selbst erzeugten Solarstrom entscheiden, sollten Sie nicht vergessen, dass Sie die Balkon-Photovoltaik-Anlage anmelden müssen. Wenn das Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist, droht eine Strafe von bis zu 50.000 Euro.
In der Praxis werden diese Fälle zwar eher selten geahndet, es kann aber auch versicherungstechnisch große Probleme geben. Sie sollten die Anmeldung des Balkonkraftwerkes, die noch dazu nicht lange dauert und online stattfindet, nicht auf die leichte Schulter nehmen.
FAQ
Was kostet das Anmelden eines Balkonkraftwerks?
Wenn Sie ein Balkonkraftwerk mit einer Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt registrieren wollen, können Sie das vollkommen kostenlos im Marktstammdatenregister tun. Möchten Sie im Marktstammdatenregister das Balkonkraftwerk anmelden, werden demnach keine Gebühren fällig.
Werden Balkonkraftwerke kontrolliert?
An sich ist es kaum möglich, ein Balkonkraftwerk und deren Nutzung zu kontrollieren. Meistens wird der Ertrag der Mini-Solaranlage direkt durch eigene Verbraucher genutzt und daher auch gar nicht ins Netz eingespeist. Auf diese Weise fällt es oft nicht auf, wenn ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist.
Wenn aber doch einmal eine Kontrolle oder eine Einspeisung erfolgt, kann die Strafe hoch ausfallen, weshalb die Anmeldung nicht ausgelassen werden sollte. Sie dauert nur wenige Minuten und ist kostenlos, sodass Balkonkraftwerk-Besitzer nichts verlieren.
Kann mein Netzbetreiber ein Balkonkraftwerk erkennen?
Früher mussten Balkonkraftwerke auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Diese Anmeldepflicht ist mittlerweile entfallen. Es ist nur noch eine kostenlose und schnelle Registrierung im Marktstammdatenregister nötig.
Aus diesem Grund ist es gar nicht nötig, den Betrieb des Balkonkraftwerks vor dem Netzbetreiber geheim zu halten. Wenn aber gar kein Strom eingespeist, sondern der Solarstrom stets selbst verbraucht wird, bekommt es der Netzbetreiber ganz allgemein in der Regel aber auch nicht mit.
Balkonkraftwerk: Wie viel Watt sind erlaubt?
Aufgrund der neuen Balkonkraftwerk-Gesetzesänderung sind es nicht mehr nur 600 erlaubte Watt, sondern nunmehr 800 Watt. Damit wird das Balkonkraftwerk durch das neue Gesetz 2024 weiter gefördert. Auch der Anmeldeprozess wurde vereinfacht, da nur noch eine Anmeldung im Marktstammdatenregister nötig ist.
Ist ein Balkonkraftwerk bei Denkmalschutz verboten?
Grundsätzlich verboten ist ein Balkonkraftwerk bei Denkmalschutz-Gebäuden nicht. Es ist aber ratsam, für ein Balkonkraftwerk als Mieter individuell mit dem Vermieter oder Eigentümer Rücksprache zu halten, gerade, wenn es um die Bausubstanz geht.
Wie hoch sind die Balkonkraftwerk-Kosten?
Die Kosten variieren abhängig der Anlage, die Sie auswählen. Unser günstigstes onLite-Paket bietet ein Balkonkraftwerk mit 890 Watt (bifaziale Solarmodule mit jeweils 445 Watt) für 299 Euro.
Der Einstieg ist also bereits sehr günstig möglich, wobei Sie keinesfalls auf eine hochwertige Qualität und starke Leistung verzichten müssen. Wie schnell sich diese Anschaffungskosten für Sie rentieren können, finden Sie in unserem Solakon-Ertragsrechner heraus.
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