Mieterstrom – so verkaufen Sie Solarstrom als Mieter

Mieterstrom – so verkaufen Sie Solarstrom als Mieter

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Co-Founder

Julian Böer

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Gründer von Solakon

Beim Mieterstrom handelt es sich um ein Modell zur Stromversorgung. Mieter können damit direkt von lokal erzeugter Solarenergie profitieren. 

Vorteile bietet es für Sie aber sowohl aus Mieter- als auch aus Vermieter-Sicht. Wir erklären Ihnen, wie Mieterstrom funktioniert, auf welche rechtlichen Vorgaben Sie achten müssen und wie sich Mieterstrom wirtschaftlich lohnt.

In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Details zum Thema „Mieterstrom – so verkaufen Sie Solarstrom als Mieter“. Für einen kostenlosen Ratgeber und damit Sie keine wertvollen Informationen mehr verpassen, melden Sie sich beim Solakon Newsletter an. 

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom ist ein Versorgungsmodell, bei dem lokal erzeugter Strom direkt an die Bewohner eines Hauses weitergegeben werden. 

Dieser Strom stammt vorrangig aus Photovoltaik-Anlagen und wird in Mehrfamilienhäusern oder zusammenhängenden Gebäudekomplexen genutzt. Dabei findet keine Einspeisung ins Netz statt.

Durch das Modell ist es für Immobilieneigentümer möglich, als lokaler Stromversorger aufzutreten. Dadurch können Vermieter den Solarstrom an Mieter verkaufen. Durch das Mieterstrommodell wird der erzeugte Strom dann direkt vor Ort genutzt. Das minimiert die Netzbelastung und reduziert die Transportverluste.

Rechtlich ist das Konzept im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert, vor allem durch die Änderungen im Gesetz zur Förderung von Mieterstrom (Einführung 2017).

Experten-Info: Mieterstrom wird laut § 21 Absatz 3 EEG 2021 als Strom definiert, der aus einer Solaranlage mit einer maximalen Leistung von 100 Kilowattpeak (kWp) stammt. Der Strom muss zudem innerhalb desselben Gebäudes oder in einem nahegelegenen Gebäude verbraucht werden, ohne dass er dafür über das öffentliche Stromnetz transportiert wird.

Wie Vermieter und Mieter gemeinsam vom Mieterstrommodell profitieren

Sowohl für Mieter als auch Vermieter gibt es so einige Vorteile vom Mieterstrommodell:

Mieterstrommodell-Vorteile:

  •  Strom wird lokal erzeugt, sodass Vermieter-Kosten wie Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer entfallen

  • Preis für Mieterstrom darf maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen, wodurch der Strom am Ende für Mieter meist günstiger ist

  • wenn Vermieter lokal produzierten Solarstrom verkaufen, reduziert sich der CO₂-Ausstoß

  • Mieterstrom kann eine Immobilie ganz allgemein attraktiver machen und verstärkt potenzielle Mieter anziehen

  • generell ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage eine Wertsteigerung für die Immobilie

Mieterstrommodell-Nachteile:

  • Abrechnung des Stromverbrauchs ist deutlich komplexer, was für kleinere Vermieter dadurch nicht immer in Relation steht

  • anfangs können die Investitionskosten für Vermieter und Eigentümer höher sein, sofern für den Mieterstrom noch keine Photovoltaik-Anlage vorhanden ist

  • Vermieter müssen sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten

Strom an Mieter verkaufen? So geht’s!

Wer als Vermieter Photovoltaik-Strom verkaufen möchte, muss einige Schritte beachten, allem voran das Mieterstrom-Messkonzept. Dadurch wird sichergestellt, dass der Stromverbrauch korrekt gemessen und auch abgerechnet wird.

Dafür braucht jede Wohneinheit einen eigenen, geeichten Stromzähler. Besondere Elemente sind zudem Zweirichtungszähler und Smart Meter, damit der Eigenverbrauch und der Reststrombedarf genau erfasst werden kann.

  1. Installation der Anlage: Falls noch nicht vorhanden, so muss zuerst eine Photovoltaik-Anlage installiert werden.
     
  2. Verträge aufsetzen: Der Stromverbrauch muss durch klare Verträge mit den Mietern geregelt sein. Der Mieterstromvertrag darf in der Regel nicht direkt an den Mietvertrag gekoppelt sein.
     
  3. Technische Installation: Damit der Stromverbrauch genau erfasst werden kann, muss die notwendige Messtechnik (wie Smart Meter) installiert werden.
     
  4. Strom verkaufen und abrechnen: Normalerweise erfolgt die Abrechnung direkt über den Mieterstromlieferanten, der in diesem Fall dann als lokaler Stromversorger agiert.

Förderungen, Gesetze und mehr: So machen Sie das Beste aus Mieterstrom!

Festgelegt sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Wer als Vermieter Mieterstrom anbieten möchte, profitiert von Förderungen, insbesondere vom Mieterstromzuschlag (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2021). 

Die genaue Höhe der Förderung richtet sich nach der Leistung der Photovoltaik-Anlage. Die aktuellen Fördersätze werden zudem regelmäßig von der Bundesnetzagentur festgelegt und können sich daher je nach Marktentwicklung ändern. 

Mit Stand August 2024 sind es folgende Werte:

☀️ Anlagenleistung 0 bis 10 kWp: 2,64 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms

☀️ Anlagenleistung 10 bis 40 kWp: 2,45 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms

☀️ Anlagenleistung 40 bis 100 kWp: 1,65 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms

Diese Zuschläge werden für den Strom gezahlt, der direkt an die Mieter geliefert und nicht ins öffentliche Netz eingespeist wurde. Die konkrete Förderhöhe hängt also von der Leistung der Anlage und von der Menge des erzeugten Stroms ab.

Um den Mieterstromzuschlag zu erhalten, müssen zudem folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Anlagengröße: Für die Förderung darf die Solaranlage maximal eine Leistung von 100 Kilowattpeak haben (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2021).
     
  • Verbrauchsort: Der erzeugte Strom muss innerhalb des Gebäudes oder in einem angrenzenden Gebäude verbraucht werden. Der Verbrauch außerhalb dieser Gebäude ist für den Zuschlag nicht zulässig.
     
  • Inbetriebnahme: Die Inbetriebnahme der Anlage muss nach dem 25. Juli 2017 erfolgen (mit oder nach dem Einsetzen des Mieterstromgesetz).
     
  • Registrierung: Die Anlage muss bei der Bundesnetzagentur registriert sein.
     
  • Öffentliches Netz: Es darf keine Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz erfolgen. Der Strom muss direkt vor Ort genutzt werden (§ 21 Abs. 3 Nr. 3 EEG 2021).
     
  • Preis: Der Preis für den Mieterstrom darf höchstens 90 Prozent vom örtlichen Grundversorgungstarif betragen (§ 42a Abs. 4 Satz 1 EnWG). Diese Preisobergrenze schützt Mieter vor überhöhten Stromkosten.

Wer als Vermieter Strom an Mieter verkaufen möchte, muss auch bei den Verträgen einiges beachten. So darf die Vertragslaufzeit bei Abschluss maximal ein Jahr betragen

Nach Ablauf dieser Frist ist aber eine stillschweigende Verlängerung möglich. Die Kündigungsfrist für Mieterstromverträge ist auf maximal drei Monate begrenzt. So sind Mieter bei der Wahl ihres Stromanbieters immer noch entsprechend flexibel.

Fazit zum Mieterstrom

Durch Mieterstrom bieten sich Vorteile für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Einerseits können Vermieter helfen, die Umwelt zu schützen und gleichzeitig reduzieren sich für Mieter die Energiekosten. 

Das wiederum kann potenzielle Mieter anlocken und den Wert und die Attraktivität der Immobilie steigern. Vermieter profitieren zudem von staatlichen Förderungen. Damit wird die Energiewende auch in Mehrfamilienhäusern aktiv durch den Mieterstrom vorangetrieben.

FAQ

Wie viel darf Mieterstrom kosten?

Mieterstrom darf höchstens 90 Prozent des Grundversorgungstarifs im jeweiligen Netzgebiet betragen. Dadurch wird immer sichergestellt, dass dieser Solarstrom eine günstige Alternative zur normalen Stromversorgung ist.

Ist Mieterstrom Pflicht?

Mieter sind nicht verpflichtet, Mieterstrom zu nutzen. Sie können ihren Stromanbieter auch weiterhin frei wählen. Eine Vertragskopplung zwischen einem Miet- und Stromvertrag ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, beispielsweise bei temporären Mietverhältnissen.

Kann überschüssiger Mieterstrom trotzdem ins öffentliche Netz eingespeist werden?

Wenn überschüssiger Strom nicht direkt von Mietern verbraucht wird, kann dieser ins öffentliche Netz eingespeist werden. Hierfür erhalten die Betreiber der Anlage eine Einspeisevergütung. 

Die Höhe richtet sich nach den aktuellen Sätzen des EEG. Laut Einspeisevergütung 2024 waren es:

☀️ 8,03 Cent / kWh für Anlagen bis 10 kW

☀️ 6,95 Cent / kWh für Anlagen von 10 bis 40 kW

☀️ 5,68 Cent / kWh für Anlagen von 40 bis 100 kW

Ab Februar 2025 gelten zudem neue Sätze, die dann von der Bundesnetzagentur ebenfalls veröffentlicht werden.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Für Vermieter ist im Zusammenhang mit dem Mieterstrom ein Balkonkraftwerk nicht relevant. Wenn aber der Vermieter überhaupt keinen Mieterstrom anbietet und auch generell zusätzlich kann ein Balkonkraftwerk sinnvoll sein.

In diesem Fall lässt sich von den Mietern selbst Strom sparen, indem die kleine Anlage auf dem Balkon, der Terrasse oder im angrenzenden Garten im Erdgeschoss steht oder hängt.

Ob sich ein Balkonkraftwerk für Ihre Situation lohnt, hängt natürlich davon ab, mit welcher Sonnenausrichtung Sie die Module anbringen können. 

Vor allem eine Südausrichtung bietet die maximale Leistung und kann einen Teil des Hausstroms komplett einsparen.

Wie hoch ist der Stromverbrauch für 2 Personen?

Der Stromverbrauch ist natürlich eine sehr individuelle Sache, da er unter anderem von Geräten, Elektroauto oder auch der Anzahl der Personen im Haushalt abhängt. 

Ein großer Faktor ist zudem, ob Sie in einer Wohnung oder in einem Haus leben und ob die Warmwasseraufbereitung elektrisch funktioniert oder nicht. Dem ADAC zufolge liegt der klassische Stromverbrauch für 2 Personen durchschnittlich bei 2.000 bis 3.000 kWh pro Jahr

Kann ich nur mit Mieterstrom oder auch mit einem Balkonkraftwerk sparen?

Mit einem Balkonkraftwerk lassen sich zum Beispiel um die 600 bis 1.000 kWh einsparen, also einen großen Teil des Haushaltsstroms. Dieser muss nicht aus dem öffentlichen Netz eingekauft werden. 

Diese Ersparnis berechnet sich wie folgt:

Für die Berechnung werden die maximale Leistung der Module (0,89 kWp) mit dem durchschnittlichen Ertrag (1.100 kWh/m²) multipliziert. Heraus kommt 979 kWh pro Jahr, die in diesem Beispiel an Strom gespart werden können.

Angenommen, der Strompreis beträgt 35 Cent pro kWh (der genaue Wert variiert jedoch je nach Zeitpunkt, Region und Anbieter), würden Sie bereits über 300 Euro pro Jahr sparen – und das durch ein Balkonkraftwerk, das lediglich 299 Euro kostet.

Direkt ab dem zweiten Jahr hätte sich das Balkonkraftwerk amortisiert und würde Ihnen nur noch eine reine Ersparnis im Stromverbrauch und bei den Kosten einbringen.

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie unsere Blogartikel über Balkonkraftwerke und mehr: 

☀️ Kosten eines Balkonkraftwerks: Damit müssen Sie rechnen

* Pauschaler Preisvorteil zwischen Bundle-Angebot ohne Speicher bzw. maximaler Preisvorteil zwischen Bundle-Angebot mit Speicher und Gesamtpreis der Einzelkomponenten des jeweiligen Sets. Sämtliche Preise der Einzelkomponenten finden Sie auf www.solakon.de/collections/zubehoer.