Balkonkraftwerk anmelden – Schritt für Schritt zur erfolgreichen Registrierung

Balkonkraftwerk anmelden – Schritt für Schritt zur erfolgreichen Registrierung

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Co-Founder

Julian Böer

-
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Gründer von Solakon

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen den rechtlichen Rahmen und enthält alle notwendigen Informationen sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Anmeldeverfahren Ihres Balkonkraftwerks oder Ihrer Mini-PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Außerdem erfahren Sie, welche Änderungen die Bundesregierung seit April 2024 beschlossen hat, insbesondere in Bezug auf Solarstrom-Technologien und neue Nutzungsmöglichkeiten.

Das Wichtigste zur Balkonkraftwerk Anmeldung

  • In Deutschland gilt für fast alle Balkon-Solaranlagen eine gesetzliche Registrierungspflicht.

  • Die Anmeldung erfolgt im Marktstammdatenregister.

  • Seit April 2024 sind bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung und 2000 Watt Modulleistung erlaubt – Anmeldung bleibt Pflicht.

  • Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nach der Gesetzesänderung nicht mehr erforderlich.

Wann muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Diese Anmeldung muss spätestens innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Es besteht lediglich die Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, nicht mehr beim Netzbetreiber.

Wo und wie kann ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

  • Benutzerkonto erstellen: Webseite des MaStR aufrufen, Account anlegen, Cookies akzeptieren.

  • Betreiber erfassen: Persönliche Daten wie Name, Anschrift, E-Mail, Geburtsdatum.

  • Anlage registrieren: Technische Daten im Online Formular eingeben (Datum der Inbetriebnahme, Gesamtleistung der Solarmodule, Wechselrichterleistung und Zählernummer).

  • Bestätigung speichern: PDF herunterladen und sicher ablegen.

Wie lange dauert die Balkonkraftwerk Anmeldung?

Der Registrierungsprozess dauert insgesamt etwa 15 Minuten. Es ist also kein hoher Aufwand notwendig.

Was ist bei der Balkonkraftwerk Anmeldung zu beachten?

In Gesprächen mit unseren über 100.000 Solakon Kunden haben wir festgestellt, dass ungenaue Angaben häufig dazu führen, dass die Balkonkraftwerk Anmeldung nicht sofort klappt.

Dazu zählen etwa zu ungenaue Angaben zur Leistung, fehlende oder falsche Angaben zum Datum der Inbetriebnahme sowie Unsicherheiten hinsichtlich der Anmeldungspflichten.

Was kostet die Balkonkraftwerk Anmeldung?

Die Anmeldung einer Mini-Solaranlage oder eines Balkonkraftwerks ist kostenfrei. Nur bei einem erforderlichen Zählerwechsel können Gebühren entstehen. Wenn Sie noch einen alten, mechanischen Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre besitzen, ist ein Austausch Pflicht: Spätestens vier Monate nach Inbetriebnahme Ihres Balkonkraftwerks wird dieser durch einen digitalen Zähler ersetzt.

Digitale Zähler sind in der Regel bereits mit einer Rücklaufsperre ausgestattet. In diesem Fall ist kein Zählerwechsel erforderlich. Ob ein Austausch notwendig ist, teilt Ihnen Ihr Netzbetreiber direkt mit. 

Balkonkraftwerk ohne Anmeldung – Geht das?

Ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung oder eine PV Anlage ohne Anmeldung sind nur erlaubt, wenn die Anlage vollständig autark und im Inselbetrieb ist. Sobald ein Anschluss ans Stromnetz besteht, gilt die Registrierungspflicht.

Inselanlagen – also vollständig netzunabhängige Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung (z. B. auf Hütten oder Booten) – müssen nicht im Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldet werden, da sie keinen Einfluss auf das öffentliche Stromnetz haben und somit nicht unter die Registrierungspflicht fallen.

Was kann passieren, wenn ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist?

Falls ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk von den Ordnungsbehörden oder Netzbetreibern auffällt, können Bußgelder drohen oder der Rückbaus der Anlage gefordert werden. In der Praxis sind solche Konsequenzen aber eher unwahrscheinlich.

1. Mögliche Bußgelder
Die Bundesnetzagentur kann bei fehlender MaStR-Anmeldung ein Bußgeld verhängen – theoretisch bis zu €50.000 (§ 95 EnWG). In der Praxis wird bei Balkonkraftwerken bisher selten sanktioniert, meist folgen erstmal Erinnerungsschreiben oder Fristen zur Nachmeldung.

2. Aufforderung zum Rückbau
Bei fehlender Anmeldung oder unsachgemäßer Installation kann ein Rückbau verlangt werden. Auch hier gilt: In der Praxis kommt das selten vor, aber es bleibt ein rechtliches Risiko.

Häufige Fragen zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks

Ist ein Balkonkraftwerk anmeldepflichtig?

Ja. In Deutschland muss ein Balkonkraftwerk in immer im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Zusätzlich kann der Netzbetreiber eine Meldung verlangen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Leistung, solange die Anlage am öffentlichen Stromnetz betrieben wird.

Wie lange habe ich Zeit, um mein Balkonkraftwerk anzumelden?

Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Diese Frist gilt für alle steckerfertigen Anlagen, die mit dem Stromnetz verbunden sind. Egal ob 300 Watt oder 800 Watt Wechselrichterleistung, diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Größe.

Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?

Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro und kann zusätzlich den Rückbau der Anlage angeordnet bekommen. Zudem kann der Netzbetreiber bei nicht registrierten Anlagen die Einspeisung ins Stromnetz untersagen.

Muss ich ein Balkonkraftwerk mit 2000 Watt anmelden?

Ja. Jede PV-Anlage, auch ein Balkonkraftwerk mit 2000 Watt Modulleistung, muss angemeldet werden. Dabei ist zu beachten, dass seit April 2024 800 Watt Wechselrichterleistung genehmigungsfrei erlaubt sind – höhere AC-Leistungen erfordern zusätzliche technische Abstimmungen mit dem Netzbetreiber, etwa beim Zählerwechsel oder beim Einbau eines Zweirichtungszählers.

Wer überprüft, ob ein Balkonkraftwerk angemeldet ist?

Die Bundesnetzagentur und der Netzbetreiber können anhand des MaStR prüfen, ob eine Anlage gemeldet wurde. Auch auffällige Messwerte am Stromzähler können Hinweise auf einen Betrieb ohne Anmeldung liefern.

Kann man ein Balkonkraftwerk nachträglich anmelden?

Ja, auch für den Fall, dass Ihr Balkonkraftwerk bereits in Betrieb ist - Es kann jederzeit nachträglich im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Empfehlenswert ist, dies so schnell wie möglich zu tun, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung haben?

Jede Anlage mit Anschluss ans Stromnetz muss angemeldet werden – egal ob 150 Watt, 600 Watt oder 800 Watt Wechselrichterleistung. Die 800-Watt-Grenze bezieht sich nur auf die Genehmigungsfreiheit, nicht auf die Registrierungspflicht. Eine Einspeisevergütung gibt es für Balkonkraftwerke in der Regel nicht, da sie primär für den Eigenverbrauch ausgelegt sind.

Was passiert, wenn der Stromzähler rückwärts läuft?

Läuft ein alter Ferraris-Stromzähler rückwärts, weil ein Balkonkraftwerk einspeist, kann das als Manipulation des Messwerts gewertet werden – mit möglichen rechtlichen Folgen wie Geldstrafen, Rückbauaufforderung oder dem Verlust von Versicherungsansprüchen. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, einen geeigneten Zähler zu installieren. Das Rückwärtslaufen sollte daher umgehend gemeldet werden, um Probleme zu vermeiden.

Brauche ich die Zustimmung vom Vermieter?

Ja, wenn bauliche Veränderungen geplant sind, z. B. bei Montage an der Fassade oder an der Außenseite des Balkons. Gilt auch bei einer Eigentümergemeinschaft. Am besten stimmen Sie sich vor der Installation mit Ihrem Vermieter ab, um eventuellen Konflikten vorzubeugen.

Was gilt, wenn ich bereits eine PV-Anlage habe?

Auch wenn Sie schon eine größere Photovoltaikanlage auf dem Dach betreiben, können Sie zusätzlich ein Balkonkraftwerk anschließen. Dieses muss ebenfalls im Marktstammdatenregister angemeldet werden – die Anmeldung erfolgt einfach zusätzlich zur bestehenden PV-Anlage.

Wo kann ich sehen, ob ein Balkonkraftwerk in meiner Nachbarschaft angemeldet ist?

Im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur lassen sich alle angemeldeten Stromerzeugungsanlagen öffentlich einsehen – inklusive Balkonkraftwerken. Einfach Adresse oder Ort eingeben und schauen, welche Anlagen in Ihrer Region registriert sind.

Fazit

Ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anzumelden ist Pflicht. Mit der neuen Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung, also mit Inkrafttreten des Solarpaket I, dürfen seit April 2024 Balkonkraftwerke mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung betrieben werden, auch ohne zusätzliche Genehmigung. Die Anmeldung bleibt Pflicht und schützt vor Bußgeldern. 

* Pauschaler Preisvorteil zwischen Bundle-Angebot ohne Speicher bzw. maximaler Preisvorteil zwischen Bundle-Angebot mit Speicher und Gesamtpreis der Einzelkomponenten des jeweiligen Sets. Sämtliche Preise der Einzelkomponenten finden Sie auf www.solakon.de/collections/zubehoer.