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Förderungs-Radar

Regionale Förderungen für Ihr Balkonkraftwerk

Alle Zuschüsse von Bund, Ländern und Kommunen — kuratiert und laufend geprüft.

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STATUS
REGION
Deutschlandweit
  • Aktiv
  • Bund
0 % mehrwertsteuer (nullsteuersatz)
Individueller Betrag 0 % MwSt. auf PV-Anlagen
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Noch nicht klassifiziert.

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Deutschlandweit
  • Aktiv
  • Bund
Solarpaket i – 800-w-grenze & mastr-vereinfachung
Individueller Betrag Regulatorik: 800 W / 2.000 Wp, vereinfachte Anmeldung
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Mieter & Eigentümer

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Deutschlandweit
  • Aktiv
  • Bund
Weg – anspruch in eigentümergemeinschaft (§ 20 weg)
Individueller Betrag Rechtsanspruch für Wohnungseigentümer
Antragszeitpunkt
Antrag vor dem Kauf - sonst kein Anspruch
Zielgruppe
Nur Eigentümer

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Darmstadt
  • Aktiv
  • Kommune
Balkonkraftwerk-förderung darmstadt
bis 400 € 200 € / 400 €, max. 50 %
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Mieter & Eigentümer

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Düsseldorf
  • Aktiv
  • Kommune
Balkonkraftwerk-förderung düsseldorf
bis 600 € 50 % der Kosten, max. 600 €
Antragszeitpunkt
Antrag vor dem Kauf - sonst kein Anspruch
Zielgruppe
Mieter & Eigentümer

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Freiburg
  • Aktiv
  • Kommune
Balkonkraftwerk-förderung freiburg
bis 300 € 150 € bis 300 € für Mieter
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Nur Mieter

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Fürth
  • Aktiv
  • Bund
Förderprogramm zur co2-minderung
bis 100 € 100 € Festbetrag
Antragszeitpunkt
Antrag vor dem Kauf - sonst kein Anspruch
Zielgruppe
Noch nicht klassifiziert.

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Gelsenkirchen
  • Aktiv
  • Kommune
Balkonkraftwerk-förderung gelsenkirchen
bis 100 € 100 Euro pro Anlage
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Mieter & Eigentümer

Stichtag: 13.12.2026 Quelle
Ingolstadt
  • Aktiv
  • Bund
Förderprogramm klimaneutrales ingolstadt
bis 200 € 200 € Festbetrag
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Noch nicht klassifiziert.

Abgelaufen am 31.12.2024 Quelle
Köln
  • Aktiv
  • Kommune
Balkonkraftwerk-förderung köln
bis 300 € 150 €, bzw. 300 € für Köln-Pass Inhaber*innen
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Mieter & Eigentümer

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Konstanz
  • Aktiv
  • Bund
Förderprogramm klimaschutz
bis 150 € 150 € Pauschale für Anschlusskosten
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Mieter & Eigentümer

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Mecklenburg-Vorpommern
  • Aktiv
  • Land
Lfi mv – zuschüsse für steckerfertige pv (mieter-kontingent)
bis 500 € max. 500 € für Mieter
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Nur Mieter

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
München
  • Aktiv
  • Kommune
Balkonkraftwerk-förderung münchen
bis 320 € 0,40 €/Wp, max. 320 € / 50% der Kosten
Antragszeitpunkt
Antrag vor dem Kauf - sonst kein Anspruch
Zielgruppe
Mieter & Eigentümer

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Oldenburg
  • Aktiv
  • Bund
Förderprogramm für steckerfertige photovoltaikanlagen
bis 250 € 250 € für Set mit Speicher
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Noch nicht klassifiziert.

Stichtag: 31.12.2028 Quelle
Tübingen
  • Aktiv
  • Bund
Tübinger förderprogramm für klimaschutz und klimaanpassung
bis 800 € 75 % der Kosten, max. 800 € (nur mit KBC)
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Noch nicht klassifiziert.

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Ulm
  • Aktiv
  • Bund
Förderprogramm zur nutzung erneuerbarer energien
bis 100 € 50% bis zu 100 € je Wohneinheit
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Noch nicht klassifiziert.

Stichtag: 31.08.2026 Quelle
Bielefeld
  • Pausiert
  • Bund
Förderprogramm klimaschutz für wohngebäude
Individueller Betrag
Antragszeitpunkt
Antrag vor dem Kauf - sonst kein Anspruch
Zielgruppe
Mieter & Eigentümer

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Braunschweig
  • Erschoepft
  • Kommune
Balkonkraftwerk-förderung braunschweig
Individueller Betrag Fördertopf ausgeschöpft
Antragszeitpunkt
Antrag vor dem Kauf - sonst kein Anspruch
Zielgruppe
Noch nicht klassifiziert.

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Dortmund
  • Erschoepft
  • Bund
Förderprogramm klimafreundlich wohnen und arbeiten
bis 950 € Bis zu 950 € (max. 95% der Kosten)
Antragszeitpunkt
Antrag vor dem Kauf - sonst kein Anspruch
Zielgruppe
Mieter & Eigentümer

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Göttingen
  • Erschoepft
  • Kommune
Balkonkraftwerk-förderung göttingen
bis 400 € Bis zu 400 €, Fördertopf erschöpft
Antragszeitpunkt
Antrag vor dem Kauf - sonst kein Anspruch
Zielgruppe
Mieter & Eigentümer

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Mainz
  • Erschoepft
  • Bund
Förderprogramm klimaneutrales mainz 2035
Individueller Betrag Fördertopf ausgeschöpft
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Noch nicht klassifiziert.

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Berlin
  • Beendet
  • Land
Ibb solarplus – steckersolar (beendet)
bis 200 € Keine Neuanträge mehr möglich
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Noch nicht klassifiziert.

Abgelaufen am 08.01.2026 Quelle
Kiel
  • Beendet
  • Bund
Förderprogramm klimaschutz für kieler*innen
bis 200 € max. 200 € Förderung
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Noch nicht klassifiziert.

Abgelaufen am 16.11.2023 Quelle
Mannheim
  • Beendet
  • Bund
Förderprogramm klimaschutz zu hause
Individueller Betrag Programm für Balkonsolaranlagen eingestellt
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Noch nicht klassifiziert.

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Sachsen
  • Beendet
  • Land
Sab – erneuerbare energien & speicher, teil b
bis 300 € 300 € Festbetrag
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Mieter & Eigentümer

Der Antrag ist unbefristet möglich. Quelle
Wiesbaden
  • Beendet
  • Bund
Förderprogramm solarstrom
Individueller Betrag Programm zum 01.07.2024 ausgelaufen
Antragszeitpunkt
Antrag nach dem Kauf möglich
Zielgruppe
Noch nicht klassifiziert.

Abgelaufen am 01.07.2024 Quelle
Keine Programme gefunden.
Zuletzt aktualisiert: 01.08.2026
Nächste Aktualisierung: 01.09.2026
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Balkonkraftwerk-Förderung

Nein, in der Regel nicht. Die meisten Landes- und Kommunalprogramme schließen eine gleichzeitige Förderung durch eine andere öffentliche Stelle aus – Sie müssen sich also meist für eine Förderquelle entscheiden. Eine Ausnahme ist der bundesweite Nullsteuersatz: Er gilt automatisch beim Kauf und lässt sich uneingeschränkt mit jeder regionalen oder kommunalen Förderung kombinieren, da es sich um eine Steuerregel und keinen Zuschuss handelt. Prüfen Sie in den Förderbedingungen des jeweiligen Programms, ob eine Kombination mit anderen Zuschüssen ausdrücklich erlaubt ist.

Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Ihr Balkonkraftwerk sich nicht lohnt. Häufige Ablehnungsgründe sind fehlende Unterlagen, verspätete Antragstellung oder bereits ausgeschöpfte Fördertöpfe. Vermeiden Sie diese Fehler, indem Sie die Dokumentation vollständig einreichen und die Förderrichtlinie genau beachten. Selbst ohne direkten Zuschuss bleibt die Investition wirtschaftlich sinnvoll: Durch den Nullsteuersatz und die jährliche Ersparnis auf der Stromrechnung amortisiert sich die Anlage, je nach Modell, Standort und Eigenverbrauchsanteil, in wenigen Jahren. Prüfen Sie zudem, ob alternative Förderprogramme in Ihrer Stadt oder benachbarten Gemeinden bestehen.

Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich – die Bearbeitungszeiten variieren je nach Förderprogramm erheblich, typischerweise zwischen 2 und 8 Wochen. Reichen Sie Ihre Dokumentation komplett ein, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden. Bei ausbleibender Rückmeldung können Sie beim zuständigen Fördergeber per E-Mail oder telefonisch nachfragen.

Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Manche Förderstellen verlangen den Antrag vor dem Kauf – hier ist besondere Vorsicht geboten, denn wer zuerst kauft, verliert oft den Anspruch. Andere Programme erlauben eine Beantragung erst nach Kauf und Installation, als nachträgliche Erstattung. Prüfen Sie diesen Punkt unbedingt vor der Anschaffung in der jeweiligen Förderrichtlinie.

Das ist je nach Programm unterschiedlich geregelt. Manche Förderstellen bezuschussen ausschließlich Module und Wechselrichter, andere fördern Speicher separat oder mit höheren Beträgen, teils an eine Mindestkapazität gekoppelt. Informieren Sie sich vorab, ob und in welcher Höhe Ihr Speicher förderfähig ist.

Die meisten Förderprogramme sind an eine Zweckbindungsfrist gekoppelt – das Balkonkraftwerk muss also für einen bestimmten Zeitraum (häufig 2–3 Jahre) an der geförderten Adresse installiert bleiben. Ein Umzug innerhalb dieser Frist kann eine Rückzahlungspflicht auslösen. Prüfen Sie die Bedingungen des jeweiligen Programms, bevor Sie die Anlage abbauen oder mitnehmen.

Balkonkraftwerk-Förderung ohne komplizierte Antragsverfahren

Seit 2023 sparen Sie beim Kauf eines Balkonkraftwerks automatisch 19 % durch den Nullsteuersatz – ganz ohne Antrag. Darüber hinaus bieten zahlreiche Bundesländer, Städte und Gemeinden direkte Zuschüsse zwischen 50 € und 500 €, in Einzelfällen – etwa bei Sozialpässen oder einkommensschwachen Haushalten – auch deutlich mehr. Wer diese Fördermöglichkeiten kennt und richtig nutzt, verkürzt die Amortisationszeit erheblich. Auf dieser Seite finden Sie eine aktuelle Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme, konkrete Schritte zur Antragstellung und Hinweise, für wen sich die Förderung von Balkonkraftwerken besonders lohnt.

Endlich eine klare Übersicht über Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen

Warum werden Balkonkraftwerke gefördert?

Wie Sie erfolgreich eine Förderung beantragen

Aktuelle Förderprogramme im Überblick

Für wen lohnt sich eine Förderung besonders?

In Deutschland gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke – von bundesweiten steuerlichen Vorteilen über Landesprogramme bis hin zu kommunalen Zuschüssen. Diese Vielfalt ist grundsätzlich positiv, sorgt aber in der Praxis für Verwirrung. Unterschiedliche Rahmenbedingungen, wechselnde Fristen und begrenzte Fördertöpfe führen dazu, dass viele Menschen Zuschüsse verpassen, die ihnen zustehen.

Das Problem: Förderprogramme sind oft schnell ausgeschöpft. Wer nicht rechtzeitig informiert ist, geht leer aus. Gleichzeitig variieren die Voraussetzungen je nach Region so stark, dass eine pauschale Empfehlung kaum möglich ist. Ob Mieterinnen und Mieter mit einer Balkon-Solaranlage auf dem Südbalkon oder Wohnungseigentümer mit einer Mini-PV-Anlage am Gebäude – die Förderlandschaft erfordert eine individuelle Prüfung.

Wir möchten Ihnen dabei helfen, die verfügbaren Fördermittel für Ihr Stecker-Solargerät zu identifizieren und optimal zu nutzen. Diese Seite bietet Ihnen eine strukturierte Liste aktueller Maßnahmen, damit Sie beim Einstieg in die Solarenergie keinen Euro verschenken.

Die Förderung von Balkonkraftwerken verfolgt mehrere politische und wirtschaftliche Ziele. Das wichtigste Instrument ist der bundesweite Nullsteuersatz: Seit 2023 gilt für Balkonkraftwerke ein Mehrwertsteuersatz von 0 % und zwar auf alle Komponenten, von Solarmodulen über Wechselrichter bis hin zu Montagematerial und Speicher. Steuerliche Vorteile reduzieren die Anschaffungskosten erheblich, ohne dass ein Förderantrag nötig wäre. Das Bundesfinanzministerium hat diese Regelung als unbefristet bestätigt.

Darüber hinaus fördern Bundesländer und Gemeinden Stecker-PV-Anlagen aus folgenden Gründen:

  • Energiewende beschleunigen: Dezentrale Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energien und stärkt erneuerbare Energien im Strommix.
  • CO₂-Reduktion vorantreiben: Jede Mini-Solaranlage, die Strom aus Sonnenlicht erzeugt, spart klimaschädliche Emissionen ein – ein direkter Beitrag zu den Klimazielen.
  • Mieter einbeziehen: Viele Förderprogramme richten sich gezielt an Mieterinnen und Mieter, die keine Dachfläche nutzen können. Mecklenburg-Vorpommern bietet beispielsweise bis zu 500 Euro Förderung für MieterInnen.
  • Einkommensschwache Haushalte unterstützen: Für einkommensschwache Haushalte können Zuschüsse bis zu 90 % der Kosten betragen – wie etwa in Hamburg.
  • Wirtschaftliche Vorteile schaffen: Durch die Eigenerzeugung von Solarstrom sinkt der Bezug aus dem öffentlichen Netz – und damit die Stromkosten. Je nach Sonneneinstrahlung, Ausrichtung und Eigenverbrauch kann sich das für Ihren Haushalt spürbar bemerkbar machen.

Ergebnisse erzielen Sie mit einem strukturierten Vorgehen. Der Prozess der Antragstellung lässt sich in drei klare Schritte gliedern:

Schritt 1: Verfügbare Programme in Ihrer Region prüfen

Bevor Sie ein Balkonkraftwerk kaufen, recherchieren Sie die Förderlandschaft in Ihrem Bundesland und Ihrer Stadt. Nutzen Sie die Website Ihrer Kommune, Ihrer Stadtwerke oder regionaler Energieagenturen. Filtern Sie gezielt nach Begriffen wie „Balkonkraftwerk", „Stecker-Solargerät" oder „Photovoltaikkleinanlagen".

Prüfen Sie dabei:

  • Ob Ihr Bundesland ein eigenes Förderprogramm hat
  • Ob Ihre Stadt oder Gemeinde kommunale Zuschüsse anbietet
  • Ob die aktuellen Fördertöpfe noch verfügbar sind – denn begrenzte Mittel bedeuten: Wer zuerst kommt, erhält die Förderung
Schritt 2: Antragsbedingungen verstehen

Jedes Förderprogramm hat eigene Voraussetzungen. Achten Sie besonders auf:

  • Technische Anforderungen: Die Wechselrichterleistung darf in der Regel 800 Watt nicht überschreiten. Die Modulleistung selbst darf höher sein, bis 2.000 Watt Peak. Prüfen Sie zusätzlich die technischen Bedingungen Ihres jeweiligen Förderprogramms, da diese im Einzelfall abweichen können.
  • Persönliche Voraussetzungen: Manche Programme richten sich gezielt an Mieter, andere an Wohnungseigentümer. Einige setzen Einkommensgrenzen oder bestimmte Zielgruppen (z. B. Studierende, Transferleistungsempfänger) voraus.
  • Zeitliche Reihenfolge: Der Antrag für Förderungen muss in der Regel vor dem Kauf von Balkonkraftwerken gestellt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: In Sachsen etwa erfolgt die Antragstellung nach erfolgreicher Installation der Stecker-PV-Anlage. Anträge müssen dort nach dem Kauf und der Installation eingereicht werden. Prüfen Sie die Förderrichtlinie Ihres Programms genau.
Schritt 3: Dokumentation vorbereiten und Antrag stellen

Für einen erfolgreichen Förderantrag benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Kaufbelege mit ausgewiesenen Kosten
  • Technische Daten: Leistung in Watt Peak, Wechselrichterleistung, Anzahl der Module
  • Datum von Kauf und Installation
  • Nachweis über Speichergröße (falls vorhanden)
  • Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – denn die Registrierung im Marktstammdatenregister ist Voraussetzung für die Antragstellung

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Das Solarpaket I hat Installation und Betrieb zusätzlich vereinfacht: Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Nach Prüfung und Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags – bei den meisten Programmen direkt auf Ihr Konto.

Bundesweite steuerliche Vorteile

Die wichtigste Förderung gilt automatisch bei jedem Kauf: Bundesweit gelten steuerliche Vorteile für Photovoltaikanlagen. Auf alle Balkonkraftwerk-Komponenten – Module, Wechselrichter, Kabel, Montagesysteme und Speicher – fällt eine Umsatzsteuer von 0 % an. Bei Balkonkraftwerken, die zwischen 600 und 1000 Euro kosten, bedeutet das eine sofortige Ersparnis von über 100 Euro. Die bundesweite Förderung erfolgt also generell durch den Nullsteuersatz von 0 % auf Balkonkraftwerke.

Länder-Programme mit Direktzuschüssen

Mehrere Bundesländer bieten eigene Förderprogramme (alle Angaben unverbindlich, Stand kann sich ändern):

  • Mecklenburg-Vorpommern: Das Land fördert Balkonkraftwerke für Mieterinnen und Mieter mit bis zu 500 Euro pro Anlage und Wohneinheit. Der Zuschuss deckt die tatsächlichen Anschaffungs- und Installationskosten, maximal jedoch 500 Euro. Das Eigentümer-Kontingent ist bereits ausgeschöpft; für Mieter stehen aktuell noch ausreichend Mittel zur Verfügung. Anträge sind nach Kauf und Installation beim Landesförderinstitut (LFI M-V) zu stellen.
  • Hamburg: Bis zu 90 % der Kosten für einkommensschwache Haushalte – ein bundesweit herausragendes Programm.

Regionale Zuschüsse für Balkonkraftwerke liegen oft zwischen 50 € und 500 €. Da Förderprogramme begrenzte Budgets haben, empfehlen wir, die Verfügbarkeit zeitnah bei der zuständigen Stelle in Ihrem Land zu prüfen.

Kommunale Sonderprogramme

Neben den Länderprogrammen setzen viele Städte und Gemeinden eigene Akzente. Beispiele (unverbindlich):

  • Potsdam: Bis zu 250 € für ein Balkonkraftwerk und zusätzlich für Batteriespeicher ab 3 kWh Kapazität (Programm seit Mai 2026 neu aufgelegt – genaue Beträge bitte vor Veröffentlichung anhand der aktuellen Förderrichtlinie prüfen).
  • Filderstadt und weitere Kommunen in Baden-Württemberg bieten punktuelle Zuschüsse über lokale Klimaschutzfonds.
  • Landkreis Havelland (Brandenburg): Bis zu 180 € pauschal pro Balkonkraftwerk – Budget für 2025 war ausgeschöpft, Fortführung 2026 bitte direkt beim Landkreis prüfen.

Nicht jede Gemeinde hat ein eigenes Programm. Informieren Sie sich per E-Mail oder direkt auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde über aktuelle Infos und Möglichkeiten.

Grundsätzlich profitiert jeder Haushalt vom Nullsteuersatz. Darüber hinaus gibt es Konstellationen, in denen sich die aktive Beantragung einer Förderung besonders auszahlt:

  • Mieterinnen und Mieter mit Balkon oder Terrasse: Wer keine Dachfläche nutzen kann, für den ist ein Balkonkraftwerk der ideale Einstieg in die Solarenergie. Ein Balkonkraftwerk besteht aus zwei bis vier Solarmodulen und einem Wechselrichter. Die Solarmodule erzeugen Gleichstrom aus Sonnenlicht, der Wechselrichter wandelt Gleichstrom in Wechselstrom um, und der erzeugte Strom wird direkt in die Wohnung eingespeist – einfach über die Steckdose. Ein Balkonkraftwerk-Wechselrichter hat eine gesetzlich vorgeschriebene maximale Leistung von 800 Watt.
  • Haushalte mit hohem Grundverbrauch zwischen 9 und 16 Uhr: Wer im Homeoffice arbeitet oder tagsüber viel Strom benötigt, maximiert den Eigenverbrauch und damit die Ersparnis auf der Stromrechnung.
  • Haushalte mit begrenztem Budget: Die Kombination aus Nullsteuersatz und kommunalen Zuschüssen kann die Anschaffung einer PV-Anlage erheblich vergünstigen. Für einkommensschwache Menschen gibt es in einigen Regionen bis zu 90 % Kostenübernahme.
  • Bewohner in Regionen mit aktiven Klimaschutzprogrammen: In Bundesländern und Gemeinden mit laufenden Förderprogrammen lohnt sich eine schnelle Antragstellung, bevor die Fördermittel ausgeschöpft sind.

Auch ein Balkonkraftwerk mit Speicher kann sich besonders lohnen, wenn regionale Zuschüsse an die Speichergröße geknüpft sind – in solchen Fällen erhöht ein größerer Speicher nicht nur Ihren Eigenverbrauch, sondern auch die Förderhöhe.

Wenn Sie bereit sind, Ihre Energiekosten zu senken und Teil der Energiewende zu werden, prüfen Sie jetzt die Fördermöglichkeiten in Ihrer Region. Sichern Sie sich die verfügbaren Zuschüsse – und starten Sie mit einem Solakon Balkonkraftwerk in die eigene Stromerzeugung.

* Der ausgewiesene Preisvorteil bezeichnet bei Sets ohne Speicher den pauschalen, bei Sets mit Speicher den maximalen Preisvorteil gegenüber dem Gesamtpreis der Einzelkomponenten des jeweiligen Sets. Maßgeblich ist der jeweilige Einzelverkaufspreis der Komponente. Soweit für eine Komponente eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) besteht, wird diese zugrunde gelegt. Sämtliche Einzelpreise finden Sie unter www.solakon.de/collections/zubehoer.