Die Nutzung von Balkonkraftwerken wird immer beliebter, insbesondere bei Mietern, die aktiv zur Energiewende beitragen möchten.
Diese kleinen, effizienten Solaranlagen ermöglichen es, Strom direkt auf dem Balkon zu erzeugen und so die Abhängigkeit von großen Energieversorgern zu reduzieren. Gleichzeitig profitieren Vermieter von der Wertsteigerung ihrer Immobilien und der Möglichkeit, umweltfreundliche Technologien zu unterstützen.
In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Grundlagen, sowie Vorteile für Mieter und Vermieter. Für einen kostenlosen Ratgeber und damit Sie keine wertvollen Informationen mehr verpassen, melden Sie sich beim Solakon Newsletter an.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Balkonkraftwerke haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Mit den neuen Regelungen, die ab 2024 in Kraft treten, wird es Balkonkraftwerk Mietern erheblich erleichtert, Balkonkraftwerke zu installieren.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Aufnahme von Balkonkraftwerken in den Katalog der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Dies bedeutet, dass Vermieter grundsätzlich zustimmen müssen, wenn Mieter eine solche Anlage installieren möchten.
Grundlagen von Balkonkraftwerken
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die sich ideal für Balkone, Terrassen oder kleine Flächen eignet.
Es besteht aus folgenden Hauptkomponenten:
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Solarmodule: Diese wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um. Ein typisches Balkonkraftwerk hat ein bis vier Solarpanelen, die optimal nach Süden ausgerichtet sein sollten.
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Wechselrichter: Dieser wandelt den erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom um. Die Leistung liegt meist bei bis zu 800 Watt.
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Halterung: Halterungen sorgt für die stabile Montage der Module im optimalen Winkel von etwa 30 Grad zur Sonne. Je nach Jahreszeit fällt der Winkel anders aus.
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Anschluss- und Verbindungskabel: Kabel verbinden die Solarmodule mit dem Wechselrichter und leiten den Strom ins Hausnetz weiter.
- Stecker: Für die Verbindung mit dem Hausnetz werden Schutzkontakt- oder Wieland-Stecker verwendet.
Rechtliche Grundlagen und Genehmigungen für Balkonkraftwerke
Die Installation eines Balkonkraftwerks bringt sowohl für Mieter als auch Vermieter spezifische rechtliche Anforderungen mit sich.
Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
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Gesetzliche Änderungen 2024: Ab 2024 gelten neue Regelungen, die die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken erheblich vereinfachen.
Eine der zentralen Änderungen betrifft die Aufnahme von Balkonkraftwerken in den Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Diese Gesetzesänderung bedeutet, dass Vermieter grundsätzlich der Installation eines Balkonkraftwerks zustimmen müssen, sofern keine gravierenden baulichen oder sicherheitstechnischen Bedenken bestehen.
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Genehmigung durch den Vermieter: Grundsätzlich dürfen Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks nicht generell untersagen.
Allerdings bleibt es ihnen vorbehalten, bestimmte Vorgaben zu machen, wie die Anlage installiert werden soll. Dazu gehören Anforderungen an die Sicherheit und das optische Erscheinungsbild. So darf zum Beispiel die Installation die Fassade nicht erheblich beeinträchtigen oder eine erhöhte Brandgefahr darstellen.
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Anmeldung des Balkonkraftwerks: Seit Mai 2024 ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber nicht mehr erforderlich. Es genügt, die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
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Besonderheiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften: In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist weiterhin ein Beschluss der Gemeinschaft erforderlich, bevor ein Balkonkraftwerk installiert werden kann.
Die Gemeinschaft darf jedoch nur angemessene Vorgaben zur Installation machen und die Installation nicht grundsätzlich verbieten.
Vorteile für Mieter und Vermieter durch Balkonkraftwerke
Für Mieter:
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Kosteneinsparungen: Ein Balkonkraftwerk kann bis zu 20 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs eines Haushalts decken. Dies bedeutet erhebliche Einsparungen bei den Stromkosten, da der erzeugte Solarstrom direkt im Haushalt genutzt werden kann (*).
Je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung kann sich die Investition in ein Balkonkraftwerk bereits nach zwei bis drei Jahren amortisieren.
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Energieunabhängigkeit: Durch die eigene Stromproduktion werden Mieter unabhängiger von den schwankenden Strompreisen der Energieversorger. Dies bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch eine höhere Versorgungssicherheit.
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Umweltschutz: Balkonkraftwerke tragen zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes bei. Jede Kilowattstunde Solarstrom, die selbst erzeugt wird, muss nicht durch fossile Brennstoffe produziert werden. Dies leistet einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.
- Einfache Installation: Balkonkraftwerke sind einfach zu installieren und erfordern keine umfangreichen baulichen Veränderungen. Sie können meist ohne Fachmann montiert werden und benötigen lediglich eine Steckdose zur Inbetriebnahme.
Für Vermieter:
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Wertsteigerung der Immobilie: Die Ausstattung einer Immobilie mit Balkonkraftwerken kann deren Attraktivität und Marktwert erhöhen. Potenzielle Mieter schätzen die Möglichkeit, günstigeren und umweltfreundlichen Strom zu nutzen, was die Vermietbarkeit der Immobilie verbessert.
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Positives Image: Vermieter, die ihren Mietern die Installation von Balkonkraftwerken ermöglichen, positionieren sich als umweltbewusste und moderne Eigentümer. Dies kann das Image des Vermieters verbessern und positive Publicity generieren.
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Förderungen und steuerliche Vorteile: Der Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken werden durch verschiedene Förderprogramme und steuerliche Vergünstigungen unterstützt. So entfällt beispielsweise die Mehrwertsteuer auf die Anschaffung von Balkonkraftwerken, was die Investitionskosten senkt.
- Rechtliche Sicherheit: Mit den neuen gesetzlichen Regelungen ab 2024 haben Vermieter klare Vorgaben und Rechte, wie Balkonkraftwerke installiert werden dürfen. Dies sorgt für Rechtssicherheit und reduziert Konfliktpotenzial zwischen Mietern und Vermietern.
Fazit
Balkonkraftwerke bieten sowohl Mietern als auch Vermietern zahlreiche Vorteile. Mieter profitieren von erheblichen Kosteneinsparungen (*) und erhöhter Energieunabhängigkeit, während Vermieter durch die Aufwertung ihrer Immobilien und ein verbessertes Image gewinnen können.
Die neuen gesetzlichen Regelungen ab 2024 erleichtern die Installation und Nutzung dieser kleinen Solaranlagen erheblich, wodurch Konflikte zwischen Mietern und Vermietern minimiert werden.
Insgesamt sind Balkonkraftwerke eine zukunftsweisende Technologie, die sowohl den Geldbeutel schont als auch die Umwelt entlastet. Sie ermöglichen eine dezentrale Energieversorgung und stärken die Unabhängigkeit von großen Energieversorgern, was besonders in Zeiten steigender Energiekosten von großer Bedeutung ist.
FAQ
Brauche ich die Erlaubnis meines Vermieters für ein Balkonkraftwerk?
Ja, in den meisten Fällen benötigen Mieter die Zustimmung des Vermieters, insbesondere wenn das Balkonkraftwerk an der Außenfassade oder an der Balkonaußenseite montiert wird. Dies gilt als bauliche Veränderung, die der Vermieter genehmigen muss.
Kann der Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks verweigern?
Der Vermieter darf die Installation eines Balkonkraftwerks nicht grundlos verweigern. Er kann jedoch spezifische Anforderungen an die Installation stellen, um sicherzustellen, dass sie fachgerecht und sicher durchgeführt wird.
Zu den häufigsten Bedenken gehören die optische Beeinträchtigung des Gebäudes und potenzielle Sicherheitsrisiken.
Was passiert, wenn der Vermieter die Erlaubnis verweigert?
Sollte der Vermieter die Erlaubnis verweigern, besteht die Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten, insbesondere wenn die Verweigerung als unbegründet angesehen wird.
In einigen Fällen können gerichtliche Entscheidungen zugunsten der Mieter ausfallen, wie es beispielsweise ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart zeigt, das die Installation eines Balkonkraftwerks zugunsten des Mieters erlaubt hat.
Muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen?
Ja, wenn Sie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leben, ist ein Beschluss der Gemeinschaft erforderlich.
Die WEG kann Vorgaben zur Art und Weise der Installation machen, darf die Installation jedoch nicht generell verbieten, solange sie den baurechtlichen und optischen Anforderungen entspricht.
Wie kann ich meinen Vermieter überzeugen?
Es ist ratsam, den Vermieter im Vorfeld zu informieren und seine Zustimmung einzuholen. Argumentieren Sie mit den Vorteilen eines Balkonkraftwerks, wie der Senkung der Energiekosten und dem Beitrag zur Energiewende.
Eine schriftliche Anfrage mit detaillierten Informationen zur geplanten Installation und zur Sicherstellung einer fachgerechten Montage kann ebenfalls hilfreich sein.
Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja, Balkonkraftwerke müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr erforderlich. Die Anmeldung sollte innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen.
Welche rechtlichen Änderungen treten 2024 in Kraft?
Ab 2024 wird die Genehmigung und Nutzung von Balkonkraftwerken durch neue gesetzliche Regelungen erleichtert. Dazu gehört die Aufnahme von Balkonkraftwerken in den Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen im WEG und BGB.
Dies bedeutet, dass Vermieter der Installation grundsätzlich zustimmen müssen, solange keine gravierenden baulichen oder sicherheitstechnischen Bedenken bestehen.
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