Stand: 23.10.2026
Die Solakon GmbH ist bemüht, ihre Solakon App im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die nachfolgend in Ziffer 2 genannten Dienstleistungen.
1. Anbieter
Solakon GmbH, Im Wacholder 6, 74523 Schwäbisch Hall, Deutschland
Telefon: +49 791 202 387 16 · E-Mail: info@solakon.de
Geschäftsführer: Marc Scheurer, Julian Böer · Amtsgericht Stuttgart, HRB 786724
2. Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung gilt für die Solakon App für iOS und Android, die Web-App unter https://app.solakon.de, jeweils einschließlich des Erwerbs und der Verwaltung des Abonnements der Solakon App Zusatzfunktionen, sowie für die in der App eingebundenen Rechtstexte (Nutzungsbedingungen einschließlich der Bedingungen der Zusatzfunktionen, Datenschutzerklärung, Impressum).
Nicht erfasst sind Inhalte und Funktionen Dritter, insbesondere die Kauf- und Abonnementverwaltung im Apple App Store und in Google Play sowie Cloud-Portale und Apps der Gerätehersteller. Für den Onlineshop unter www.solakon.de gilt eine gesonderte Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Erklärung ist auf der Website der Solakon GmbH unter https://www.solakon.de/pages/app-barrierefreiheit und in der App unter „Profil › Rechtliches“ abrufbar. Zusätzlich ist sie über den Kauf-Screen der Zusatzfunktionen erreichbar, sodass Nutzerinnen und Nutzer vor Abschluss eines entgeltlichen Vertrags Zugang zu den Angaben zur Barrierefreiheit haben.
3. Angestrebter Standard
Die Solakon GmbH strebt für die App und die zugehörigen Inhalte die Erfüllung der Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 (in der jeweils geltenden Fassung) und damit im Wesentlichen der Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA an. Für die Web-App gelten die Anforderungen der EN 301 549, Kapitel 9 (Web), für die mobile App die Anforderungen des Kapitels 11 (Software).
4. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Solakon App ist mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV wegen der unter Ziffer 5 genannten Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
5. Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind aus den genannten Gründen nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.
| Betroffener Bereich | Nicht erfüllte Anforderung | Grund | Geplante Abhilfe / Zeitraum |
|---|---|---|---|
| Statistik-Diagramme | WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte | Diagrammwerte sind nur visuell verfügbar | Tabellarische Alternative zu den Diagrammen, geplant für 2026/2027 |
| Geräteeinrichtung (Einrichtungsstrecke) | WCAG 4.1.2 Name, Rolle, Wert | Einzelne Bedienelemente und Fortschrittsanzeigen haben keine Screenreader-Bezeichnung | Screenreader-Labels in der Einrichtungsstrecke, geplant für 2026/2027 |
| Hinweistexte | WCAG 1.4.3 Kontrast (Minimum) | Einzelne Hinweistexte unterschreiten das Kontrastverhältnis 4,5:1 | Farbanpassung, geplant für 2026/2027 |
| Community-Bilder | WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte | Von Nutzern hochgeladene Bilder haben keinen Alternativtext | Alternativtexte für Community-Bilder, geplant für 2026/2027 |
Inhalte Dritter: Die Kauf- und Abonnementverwaltung erfolgt in den Oberflächen des Apple App Store bzw. von Google Play; für deren Barrierefreiheit sind Apple bzw. Google verantwortlich. Für Inhalte, die aus den Cloud-Systemen der Gerätehersteller übernommen werden (z. B. Statusmeldungen), können wir die Barrierefreiheit nur eingeschränkt beeinflussen.
6. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23.10.2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung der Solakon App, der Web-App und der zugehörigen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der EN 301 549 und der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Die Bewertung wurde durch das Entwicklungsteam der Solakon GmbH am 23.10.2026 durchgeführt, mit folgendem Vorgehen: Durchsicht der Bedienelemente auf Screenreader-Bezeichnungen, -Rollen und -Zustände; Prüfung der Kontrastwerte; Prüfung der dynamischen Schriftgrößen und der Mindestgröße von Bedienflächen; automatisierte Prüfungen im Quellcode für Schriftskalierung und Bedienflächen; Prüfung der Rechtstexte auf Strukturierung und Lesbarkeit.
Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der App, mindestens jedoch einmal jährlich, überprüft und aktualisiert. Letzte Überprüfung: 23.10.2026.
7. Barrierefreie Alternativen und Unterstützung
Sind einzelne Funktionen für Sie nicht zugänglich, unterstützen wir Sie auf Anfrage und stellen die betroffenen Informationen in einer zugänglichen Form bereit, insbesondere: Auskunft über Anlagendaten und Abonnementstatus per E-Mail oder Telefon; Unterstützung bei der Einrichtung von Geräten und Funktionen; Zusendung der Vertragsdokumente (Nutzungsbedingungen, Bedingungen der Zusatzfunktionen, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung) in einem barrierefrei lesbaren Format; Unterstützung beim Abschluss, bei der Verwaltung und bei der Kündigung des Abonnements.
Kontakt: info@solakon.de, Telefon +49 791 202 387 16 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr).
8. Feedback und Kontakt
Sie können uns Barrieren, die Ihnen bei der Nutzung der Solakon App begegnen, jederzeit melden und Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten in barrierefreier Form anfordern:
E-Mail: info@solakon.de
Telefon: +49 791 202 387 16
Postadresse: Solakon GmbH, Im Wacholder 6, 74523 Schwäbisch Hall
Wir beantworten Ihre Mitteilung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang.
9. Durchsetzungsverfahren
Haben Sie uns eine Barriere gemeldet und sind Sie mit unserer Reaktion nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Zuständig ist die
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Internet: https://www.mlbf-barrierefrei.de
Die MLBF stellt auf ihrer Website Online-Formulare zur Meldung von Barrieren und für Anträge nach § 32 BFSG bereit. Daneben können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie anerkannte Verbände nach § 15 BFSG bei der Marktüberwachungsbehörde beantragen, dass diese Maßnahmen ergreift; nach § 34 BFSG ist ein Schlichtungsverfahren möglich.
Solakon GmbH · Stand: 23.10.2026